Zwischenbilanz im Fall Gurlitt
Zwischenbilanz im Fall Gurlitt: bis Ende 2015 untersuchte eine „Taskforce“ den Bestand der Sammlung von Cornelius Gurlitt, der 2014 verstarb. Bei 680 Werken konnte die Herkunft „nicht abschließend“ geklärt werden. Anfang 2016 begann eine Projektgruppe „Provenienzrecherche Gurlitt“ mit der Fortsetzung der Untersuchungen. Träger dieses Projekts ist das Deutschen Zentrums Kulturgutverluste in Magdeburg. Nach einem halben Jahr konnte die Projektgruppe eine erste Zwischenbilanz vorlegen. Von den 680 strittigen Objekten wurden 502 gründlich überprüft, und dabei wurde in 91 Fällen ein „Raubkunst-Verdacht erhärtet“. Damit gelten zum Zeitpunkt Sommer 2016 immerhin 96 Werke aus dem Konvolut als mutmaßliche oder tatsächliche Raubkunst. Die Staatsanwaltschaft München hatte 2012/2013 aus der Wohnung von Cornelius Gurlitt 1.280 Kunstwerke beschlagnahmt. Ausschlaggebend dafür waren Ermittlungen der Steuerfahndung – 2010 hatten Zollfahnder Cornelius Gurlitt bei einer Zugfahrt kontrolliert und 9.000 Euro Bargeld bei ihm gefunden; daraufhin wurden Ermittlungen wegen des Verdachts auf Schwarzgeld aufgenommen. Es stellte sich heraus, dass Gurlitt in München polizeilich nicht gemeldet und auch nicht sozialversichert war. Er besaß außerdem kein Bankkonto und lebte offensichtlich von gelegentlichen Bilderverkäufen aus der Sammlung, die er von seinem Vater Hildebrand Gurlitt geerbt hatte. Dieser gehörte in den 1930er Jahren zu den vier Kunsthändlern, die von der NS-Führung mit der Vermarktung beschlagnahmter Kunstwerke beauftragt wurden. Der Sohn Cornelius Gurlitt hat die Sammlung dem Kunstmuseum Bern vererbt. Dieses kann das Erbe jedoch noch nicht antreten, weil eine Cousine Gurlitts Erbansprüche und Zweifel an seiner Testierfähigkeit geltend macht und darüber einen Rechtsstreit führt.