Zweiter Sonderfonds der Kunststiftung NRW
Unter dem Titel „Künste bewegen“ ist die Sonderförderung des Landes NRW „auf die derzeitigen spezifischen Bedürfnisse in den Bereichen Literatur, Musik, Performing Arts, Visuelle Kunst zugeschnitten“: Ein zweiter Sonderfonds umfasst für 2021 zunächst 1,5 Mill. Euro. „Die Anträge sind zunächst bis zum 31. Dezember 2021 kontinuierlich online einzureichen. Entschieden wird fortlaufend nach den Qualitätskriterien der Kunststiftung NRW.“ Nähere Infos unter: https://www.kunststiftungnrw.de/visuelle-kunst/sonderfonds-2021/
Dazu in Band 274 erschienen: