Zollfreilager im Visier
Die Schweizer Regierung legte einen 135 starken „Bericht über die nationale Beurteilung der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der Schweiz“ vor. Verfasst hat das Papier die „Interdepartementalen Koordinierungsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorfinanzierung (KGGT)“. Ins Visier gerieten dabei auch die Zollfreilager und der Kunstmarkt: Gängige Praxis sei der Verkauf von Kunstwerken, die gar nicht physisch ihren Besitzer wechseln, sondern in einem Zollfreilager verbleiben. Das ist praktisch wie ein Bankschließfach für Kunstwerke. Die Verfasser dieses Papiers monieren, dass Zollfreilager, die eigentlich für eine leichtere Abwicklung von Transitgeschäften eingerichtet wurden, inzwischen „zunehmend zur längerfristigen Lagerung von Vermögenswerten benutzt“ würden, und dies oftmals „zur Verschleierung und zum Waschen von Vermögenswerten kriminellen Ursprungs“. Eine neue Verordnung sieht vor, solche Lager fortan durch die Eidgenössische Zollverwaltung überwachen zu lassen und die Eigentümer der eingelagerten Waren namentlich zu erfassen. Experten prognostizieren, dass die Einlieferer dann künftig lieber auf asiatische Freihäfen ausweichen. Was vor einigen Monaten im Achenbach-Prozess offenkundig wurde, listeten jetzt auch die Schweizer Zollfahnder auf: „Gefälschte Rechnungen für den fiktiven Kauf eines Kunstgegenstandes“ und fingierte Auktionen mit Strohmännern seien gang und gäbe im Kunstbusiness, stellten sie fest. Anfang 2016 tritt daher in der Schweiz ein Gesetz in Kraft, durch das bei Bargeldzahlungen über 100.000 Franken die Identität der Käufer und die Herkunft der Vermögenswerte belegt werden müssen.