Zentrum für Politische Schönheit verklagt Bundesregierung
Die Initiative Zentrum für Politische Schönheit hat die Bundesregierung verklagt: die Künstleraktivisten halten die Einmischung des Bundesinnenministeriums in die Aktion „Flüchtlinge fressen“ im Juni 2016 für „rechtswidrig“. Unter Berufung auf den Paragrafen 63 des Aufenthaltsgesetzes hatte das Ministerium den Künstlern untersagt, 23 syrische Flugzeuge per Flugzeug nach Deutschland zu bringen und auf die Fluggesellschaft „mit Erfolg“ entsprechend „eingewirkt“. „Es ist rechtlich nicht geklärt, ob die Bestimmungen des § 63 AufenthG überhaupt mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sind“, argumentieren die Kläger. www.flugbereitschaft.de