Yoko Ono wehrt sich gegen Namensmissbrauch
Yoko Ono wehrte sich erneut auf juristischem Wege gegen einen Missbrauch von Namensrechten. Nachdem sie gegen einen Hamburger Gastronomen geklagt hatte, der seine Gaststätte „Yoko Mono Bar“ nannte, ließ sie nun durch ihre Anwälte einem polnischen Limonadenproduzenten eine Klageandrohung übermitteln. Dieser hatte eine Limonade „John Lemon“ benannt und dafür auf Facebook auch mit einem Bild des Beatles John Lennon geworben, mit dem Yoko Ono von 1969 bis zu dessen Ermordung 1980 verheiratet war. Yoko Ono warf dem Brausehersteller eine „Verletzung von Kennzeichnungspflichten“ und einen „Missbrauch des Vermächtnisses John Lennons“ für Marketingzwecke vor. Die Limonade wurde inzwischen umbenannt und heißt nun „On Lemon“. In Deutschland gingen Prozesse wegen Verstoßes gegen das Markenrecht unterschiedlich aus: in den 1980er Jahren gewann der Wiesbadener Geschenkartikelhersteller und Kunstsammler Michael Berger einen Prozess, als er den Namen der Fluglinie „Lufthansa“ zu „Lusthansa“ verballhornte und mit zwei Kranichen in kopulierender Pose kombinierte. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied damals, die scherzhafte Veränderung des Firmennamens sei eine „Travestie“, die der Firmeninhaber genauso hinnehmen müsse wie der Prominente eine Karikatur über sich. Mit dem Aufkleber „Bumms mal wieder“ scheiterte Berger allerdings vor dem Wiesbadener Landgericht gegen den BMW-Konzern: das sei eine „unzulässige Namensbestreitung“.