Wolfsburg: PETA contra Damien Hirst-Installation
Die Tierrechtsorganisation PETA erstattete Anzeige beim Veterinäramt der Stadt Wolfsburg wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Dieses sprach eine Verwarnung an die Adresse des Kunstmuseums Wolfsburg aus wegen einer Installation des Künstlers Damien Hirst. Weitere Strafmaßnahmen veranlasste das Amt nicht, weil die „Tiertötungen zum Zeitpunkt… (der) Meldung schon beendet waren“. Eine Besucherin hatte die PETA-Initiative darauf aufmerkasam gemacht, „dass bei der Installation „A Hundred Years“ von Damien Hirst Hunderte Fliegen zunächst in einem Teilbereich mit Zucker und Wasser vermehrt würden, um dann teilweise in einem anderen Bereich der Installation durch eine elektrische Fliegenfalle getötet zu werden.“ Ohne „vernünftigen Grund“ darf kein Tier getötet werden: „Ein Kunstobjekt wird nicht als vernünftiger Grund angesehen“. Bei früheren Verfahren in Sachen Kunstfreiheit vs. Tierschutz wurde seitens der Gerichte der Kunstfreiheit schon mal Vorrang eingeräumt, solange der Tierschutz noch nicht Verfassungsrang hatte, wohl aber die Freiheit der Kunst. Doch seit der Ergänzung des Grundgesetzes durch Artikel 20a im Jahr 2002 ist auch der Tierschutz in Deutschland Staatsziel mit Verfassungsrang, und damit hat sich nach Auffassung von PETA die Rechtslage geändert. Wenn zwei gleichwertige Grundrechte miteinander kollidieren, muss allerdings auch in Zukunft notfalls in letzter Instanz das Bundesverfassungsgericht eine Rechtsgüterabwägung vornehmen.
Dazu in Band 126 erschienen: