Wohn- und Arbeitsstipendien in der Künstlerstätte Stuhr-Heiligenrode
Die Ausschreibung zur Vergabe von zwei Wohn- und Arbeitsstipendien in der Künstlerstätte Stuhr-Heiligenrode gilt in diesem Jahr für bildende Kunst. Bewerbungen sind bis zum 8. April 2024 möglich. Der Beginn des zehnmonatigen Stipendiums ist am 1. August bzw. 1. Dezember 2024.
Das Stipendium wird monatlich mit 1.400 Euro bezuschusst. Es wird eine Kostenpauschale von monatlich 110 Euro erhoben. „Die Förderung erstreckt sich auf Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstler der bildenden Kunst aus Bremen und Niedersachsen“. Ein Studienabschluss sollte nicht länger als fünf Jahre zurück liegen. „Neben der formlosen Bewerbung sind ein Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang, eine Kopie der Examensbescheinigung, die Darlegung des geplanten künstlerischen Vorhabens während des Stipendiums sowie geeignetes Abbildungsmaterial (maximal 20 Exponate)“. Infos zu näheren Details und Kontaktdaten: www.stuhr.de
Dazu in Band 274 erschienen: