Urteil wegen Sachbeschädigung

25. März 2015 · Kulturpolitik

In zweiter Instanz bestätigte das Oberlandesgericht Hamm bestätigte ein Urteil des Amtsgerichts Essen wegen Sachbeschädigung. Eine muslimische Studentin hatte 2013 in der Essener Universitätsbibliothek aus einer Collage mit Teilen aus dem israelischen Comic-Roman „Blutspuren“ die Zeile „Nieder mit Allah“ herausgeschnitten, weil sie sich religiös beleidigt fühlte. Das Oberlandesgericht bestätigte die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 400 Euro: Die im Grundgesetz garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit erlaube keine Sachbeschädigung.


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