Urteil über Diebstahl von Richter-Skizzen bestätigt
Das Oberlandesgericht Köln bestätigte ein Urteil wegen Diebstahls von Papierarbeiten des Malers Gerhard Richter. Der Angeklagte hatte die aussortierten Arbeiten aus einer umgekippten Mülltonne vor dem Haus von Gerhard Richter mitgenommen und später versucht, den Maler zu einer Signatur zu bewegen, um die Blätter dann einem Auktionshaus anbieten zu können. In der Vorinstanz ging es um die grundsätzliche Frage, dass der Künstler nicht wollte, dass diese Arbeiten in Verkehr gebracht werden und sie deswegen aussortiert hatte, mit dem Entsorgen in der Mülltonne sein Eigentum an den Blättern aber nicht aufgab. Das Landgericht hatte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Laut OLG muss die Höhe der Strafe neu festgesetzt werden. Der Glaube des Angeklagten, die Skizzen aus der Mülltonne mitnehmen zu dürfen, stehe einer Bestrafung nicht entgegen.
Dazu in Band 4 / 5 erschienen: