Urheberrechtstreit um Kippenberger: ausführender Kollege ist Miturheber
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Anfang der 1990er Jahre beauftragte Martin Kippenberger (1953-1997) über eine Werbefirma den Kinoplakatmaler Götz Valien, für ihn, Kippenberger, im hyperrealistischen Stil eine Ansicht vom Innenraum der Berliner „Paris Bar“ zu malen. Es entstanden drei Versionen.
Die erste Version erbrachte bei einer Versteigerung 2009 einen Erlös von knapp 2,3 Mill. brit. Pfund. Laut „BILD“ hatte Valien für dieses Bild von der Firma Werner Werbung ein Honorar von lediglich 1.000 DM erhalten (das wären nach heutiger Kaufkraft ca. 990 Euro). In einem Urheberrechtsstreit über diese Werke urteilte nun das Landgericht München I, dem Maler Valerien sei „ein hinreichend großer Spielraum für eine eigenschöpferische Leistung” geblieben; d.h. er habe nicht nur eine rein handwerkliche Leistung erbracht, und er sei daher mithin künftig als Miturheber zu nennen. Bei der dritten Version allerdings hat es Götz Valien laut Gerichtsurteil „ zu unterlassen… sich… als Alleinurheber des bezeichneten Gemäldes auszugeben und/ oder ausgeben zu lassen“.
Dazu in Band 221 erschienen: