Urheberrechtsstreit: Berliner Künstler erzielt Vergleich
Wegen einer Urheberrechtsverletzung hatte der Berliner Künstler Jonas Jödicke den Sänger Aaron Carter vor einem kalifornischen Gericht verklagt. Carter hatte in einem mittlerweile gelöschten Tweet zur Werbung über eine Merchandising-Kampagne ohne Absprache eine digitale Zeichnung von Jödicke verwendet. Beide Streitparteien einigten sich auf einen Vergleich in Höhe von 12.500 Dollar.