Uecker-Fälschung: Kunsthändler verliert Prozess

16. November 2020 · Kulturpolitik

Der ZERO- Künstler Günther Uecker prüfte mit der Lupe akribisch im Gerichtssaal das „Sandbild 86 auf Büttenpapier“ und befand: „Das habe ich nicht gemacht, das sehe ich heute zum ersten Mal“. Ähnliche Werke mit Asche und Leim habe er zwar in den 1980er Jahren gemacht, aber „nicht auf Papier, sondern auf Leinwand und Holz“. Auch die Signatur sei nicht echt. Damit entlarvten Uecker und sein Sohn Jakob das Werk als Fälschung. Sie sagten als Zeugen in einem Prozess aus, den die Käuferin des Sandbilds gegen einen Kunsthändler angestrengt hatte, nachdem sie Zweifel an der Echtheit hatte und von dem Händler die Anzahlung von 7.500 Euro zurückforderte, was dieser jedoch verweigerte. Das Argument des Rechtsanwalts des Beklagten, der 90jährige Uecker könne sich womöglich an einzelne seiner Arbeiten nicht mehr genau erinnern, daher sei ein neutrales Gutachten nötig, wies die Richterin zurück: wenn schon ein lebender Künstler ein Werk nicht autorisiere, was solle dann ein Sachverständiger dazu sagen? Daher wurde der Kunsthändler zur Rückzahlung der Anzahlung verurteilt, denn er habe sich bei dem Handel von der Echtheit des Kunstwerks überzeugen müssen, dies aber unterlassen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Wie die „Rheinische Post“ in ihrer Online-Ausgabe berichtet, sei der Kunsthändler immer noch davon überzeugt, es handele sich um ein Original, dessen Wert er selbst auf 40.000 Euro bezifferte. Eine Rücknahme verweigerte er mit der Einlassung, als Handelsware für den Kunstmarkt sei das Sandbild jetzt „verbrannt“, dies jedoch nicht wegen Ueckers Weigerung der Autorisierung, sondern wegen der Berichterstattung darüber.

Dazu in Band 117 erschienen:


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