Studienbeihilfe
Begabte Studenten ab dem zweiten Semester an bayerischen Hochschulen können für die Anschaffung von Lernmitteln Beihilfen zwischen 100 und 400 Euro aus dem Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds beantragen. Die Verwendung der Beihilfe ist durch Quittungen zu belegen. Deadline: 15. Dezember 2015. Einzureichen sind die Anträge an der Hochschule, an der die Studenten immatrikuliert sind.