Streit um Welfenschatz: US-Gerichte nicht zuständig

1. September 2022 · Kulturpolitik

Seit Jahren streiten sich die Stiftung Preußischer Kulturbesitz und die Nachfahren jüdischer Kunsthändler*innen um 42 Reliquien des Welfenschatzes. Der U.S. District Court für Columbia in Washington entschied jetzt, dass Gerichte in den USA für eine Klage nicht zuständig sind. Zuvor hatte bereits der Supreme Court der USA in der Sache genauso geurteilt. Der Hintergrund: der Reliquienschatz war 1671 in den Besitz von Johann Friedrich, Herzog von Braunschweig-Lüneburg gelangt, einem Mitglied des Welfenhauses. Sein Nachfahre Herzog Ernst-August von Braunschweig-Lüneburg sah sich in der Zeit der Wirtschaftskrise Ende der 1920er Jahre gezwungen, den Schatz zum Verkauf anzubieten, um seine Schlösser und diverse Pensionslasten finanzieren zu können. 1929/30 erwarb ein Konsortium von drei Frankfurter Kunsthändlern den Schatz für 7,5 Mill. Reichsmark. Ein Teil wurde für 2,7 Mill. Reichsmark an öffentliche und private Sammlungen in den USA verkauft. 42 Objekte erwarb schließlich 1935 der preußische Staat für 4,25 Mill. Reichsmark. Der verbliebene Rest ist heute Eigentum der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und befindet sich im Berliner Kunstgewerbemuseum. Forderungen der Kunsthändler-Erben auf Restitution wurden abgelehnt: die Limbach-Kommission stellte 2014 fest, ein Fall von Raubkunst läge nicht vor, da es sich nicht um einen NS-verfolgungsbedingten Zwangsverkauf handele. Das Land Berlin erklärte den Schatz zum nationalen Kulturgut und verhinderte damit bislang eine mögliche Ausfuhr. Die Erb*innen versuchten durch eine Klage in den USA ihre Interessen durch zusetzen, da in Deutschland wegen der Verjährungsfristen ein Verfahren nicht mehr möglich ist, wenn es sich nicht um Raubkunst handelt.

Dazu in Band 252 erschienen:


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