Streit um Welfenschatz kommt erneut vor Beratende Kommission

17. März 2025 · Kulturpolitik

Seit Jahren wird darüber gestritten, ob ein Teil des „Welfenschatz“ als Raubkunst an Nachfahren jüdischer Kunsthändler zurückgegeben werden muss. Nun ist der Fall erneut vor der Beratenden Kommission zur Restitution von NS-Raubgut.

„Welfenschatz“ wird der ehemalige Reliquienschatz des Braunschweiger Domes genannt, weil die Objekte sakraler Goldschmiedekunst aus dem 11. bis 15. Jahrhundert 1671 in den Besitz von Johann Friedrich, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg aus dem Haus der Welfen übergingen. Ein Teil des Schatzes wurde 1929 von drei jüdischen Kunsthändlern erworben und gelangte 1935 in den Besitz des preußischen Staates.

Seit 1957 befindet sich der verbliebene Rest in der Obhut der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK), die nun zustimmte, den Fall erneut der Beratenden Kommission zur Restitution von NS-Raubgut vorzutragen. 2014 hatte die Kommission entschieden, „dass es sich beim Welfenschatz nicht um verfolgungsbedingt entzogene Kunstwerke handele und eine Rückgabe daher nicht empfohlen werde“, wie die „Jüdische Allgemeine“ reportiert. „Später tauchten aber neue Dokumente auf, die den Anwälten der Erben zufolge beweisen, dass diese Einschätzung nicht aufrechtzuerhalten ist. Ein Verfahren vor US-Gerichten, das bis zum Supreme Court ging, hatte jedoch keinen Erfolg. Der Oberste Gerichtshof erklärte sich für nicht zuständig in dem Fall.“ Rechtsanwalt Markus Stötzel, der einige der Nachfahren vertritt, begrüßt die Entscheidung der SPK, sich auf eine „Neubefassung“ einzulassen und ist froh, dass nun eine „endlich eine sachgerechte Befassung” mit der Thematik möglich sei.


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