Streit um Mindestlohn
Der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB hegt den Verdacht, dass manche Museen bei der Bezahlung ihrer Volontäre den gesetzlichen Mindestlohn umgehen: richtet sich ihre Bezahlung stattdessen am Tarif für Anwärter im öffentlichen Dienst aus, dann sind es deutlich weniger als die gesetzlich vorgeschriebenen 8,50 Euro. Zwar gilt dieser Mindestlohn nicht für Auszubildende, doch wenn reguläre Museumsaufgaben auf Volontäre abgewälzt werden und diese eine „vollwertige akademische Leistung“ erbringen müssen, dann könne man nicht mehr von einem Ausbildungsverhältnis reden, so ein DGB-Sprecher. Insgesamt sind rund 700 Volontäre an deutschen Museen beschäftigt, und für sie gibt es bislang keine „gesetzlich oder tarifvertraglich ausgestalteten Normen“. Mehr als die Hälfte von ihnen wird derzeit schon nach einem Tarif über dem Mindestlohn bezahlt. Eckart Köhne, Präsident des Deutschen Museumsbundes: „Der Deutsche Museumsbund setzt sich bereits seit vielen Jahren für eine angemessene Bezahlung von Volontären ein“.