Streit um Installation scheitert vor Gericht
Nathalie Braun Barends, Künstlerin, verlor in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe einen Prozess gegen die Kunsthalle Mannheim. In die alte Kunsthalle waren zwei Installationen von ihr mit den Titeln „HHole for Mannheim“ (2006) und „Pharadise“ (2009) eingebunden; sie wurde aber im Zuge von Sanierungsmaßnahmen entfernt. Die Künstlerin wollte erreichen, dass diese Arbeiten im sanierten und neuen Gebäude wieder aufgebaut würden. Das Gericht bestätigte zwar einen urheberrechtlichen Schutz, entschied aber, das Interesse der Künstlerin habe hinter dem der Stadt Mannheim als Betreiberin zurück zu stehen. Eine „weitgehende bauliche Veränderungssperre“ sei der Stadt nicht zuzumuten. In erster Instanz hatte das Landgericht zwar auch die Klage abgewiesen, der Künstlerin jedoch immerhin eine Vergütung von 66.000 Euro zugebilligt. In zweiter Instanz wurde mit der gesamten Abweisung der Klage allerdings auch eine solche Zahlungsverpflichtung der Stadt an Braun Barends verneint. Ihr steht allerdings noch der Weg zum Bundesgerichtshof offen.