Stiftung Kunstfonds fördert Werkverzeichnisse
Nächster Termin für die Förderung von Werkverzeichnissen durch die Stiftung Kunstfonds ist der 31. März 2019. „Dauerhaft in Deutschland lebende bildende Künstler/ innen bzw. deren Rechtsnachfolger oder Mitglieder der VG Bild-Kunst/ BG I bzw. deren Rechtsnachfolger können eine finanzielle Unterstützung zur Erarbeitung von Werkverzeichnissen bis maximal 30.000 Euro beantragen. Voraussetzung für eine Förderung ist die verbindliche Nennung des Bearbeiters/ der Bearbeiterin. Druckkosten werden nicht gefördert.“ Infos und Antragsformulare unter http://www.kunstfonds.de/foerderprogramm/bewerbung/kuenstlerprogramm/