Stiftung Kunstfonds
Nächster Deadline-Termin für die Förderung von Ausstellungen und Publikationen durch die Stiftung Kunstfonds ist der 30. Juni 2020. Voraussetzung für eine Förderung ist die bundesweite Bedeutung und der Modellcharakter der Projekte. Die Förderung von Wettbewerben ist ausgeschlossen. Bewerben können sich Künstlergruppen (auch projektbezogene freie Gruppen), Kunstvereine, Artotheken, Galerien, Museen und Organisatoren künstlerischer Projekte um Zuschüsse bis zu 75 Prozent der Projektkosten, höchstens jedoch 35.000 Euro. Investive und laufende Ausgaben einer Einrichtung sowie Eigenhonorare werden nicht bezuschusst. Erstausstellungen mit Solo-Präsentationen in deutschen Ausstellungshäusern können mit Zuschüssen bis zu 90 Prozent bzw. max. 25.000 Euro gefördert werden, Kataloge mit max. 8000 Euro. Antragsformulare sind elektronisch verfügbar. https://www.kunstfonds.de/bewerbung/arbeitsstipendium-kuenstlerprojekt/