Stadt Stuttgart beschließt Ausstellungshonorare
2016 begann Berlin als erstes Bundesland damit, bei Ausstellungen in den Kommunalen Galerien den beteiligten Künstlerinnen und Künstlern Honorare zu zahlen. Jetzt zieht die Stadt Stuttgart nach: „Das Berliner Modell war Vorbild für die Initiative der Fachgruppe Bildende Kunst in ver.di, im Vorfeld der Haushaltsberatungen der Stadt Stuttgart einen Etat für Ausstellungshonorare zu fordern. Gespräche mit dem Kulturamt und fast allen Fraktionen des Gemeinderats ebneten letztlich den Weg zu einem Haushaltsbeschluss für Ausstellungshonorare.“ Der Gemeinderat genehmigte ab 2023 für Honorarzahlungen jährlich 270.000 Euro, davon 60.000 Euro davon als Honorare für künstlerische Projekte, die vom Kulturamt vergeben werden.“ Zur Erarbeitung eines Vergabemodells stehen 50.000 Euro schon im Jahr 2022 zur Verfügung.