Staatsministerin Roth: Kultur als Staatsziel ins Grundgesetz aufnehmen
Claudia Roth erklärte zu ihrem Amtsantritt als neue Kulturstaatsministerin gegenüber dpa, die Kultur als Staatsziel ins Grundgesetz aufnehmen zu wollen: „Kultur als Staatsziel im Grundgesetz festzuschreiben, sollte das Interesse aller demokratischen Parteien im Bundestag sein“. Für eine Grundgesetzänderung ist allerdings im Deutschen Bundestag eine Zweidrittelmehrheit nötig. Roth muss daher auch bei der Opposition um Zustimmung werben. Denn die FDP legte bereits 2006 einen Gesetzentwurf dazu vor, die SPD 2012, und 2007 sprach sich ebenso die Kultur-Enquete-Kommission dafür aus. Doch bislang kam es dazu nicht; ein Grundrecht auf Kultur leitet sich bislang nur indirekt aus Artikel 5 über die Freiheit der Kunst ab. Lediglich die Linke hatte 2020 für diese Idee Zustimmung signalisiert, mahnte aber zugleich eine Lösung an, „die den Bund in die Pflicht nimmt, ohne den Ländern die Gestaltungsfreiheit zu nehmen“. Die Kulturhoheit liegt in Deutschland bekanntlich bei den Ländern, die ihre Kompetenzen gegenüber dem Bund immer wieder verteidigen (was wir ja derzeit auch bei den Streitereien um die richtigen Maßn ahmen gegen die Corona-Pandiemie erleben). Dieses Pochen auf die Kulturhoheit ist wohl ein wesentlicher Grund, weshalb es auch für Roth politisch schwierig sein wird, jetzt einen neuen Anlauf zu unternehmen.
Dazu in Band 143 erschienen: