Sotheby´s: Reduzierungen bei Gebührenordnung

23. Juli 2024 · Galerien & Auktionshäuser

Das Auktionshaus Sotheby’s kommt seiner Kundschaft mit einer Neugestaltung der Gebührenordnung entgegen. Damit erhofft man sich wohl einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Konkurrenten Christie’s.

Das Aufgeld wird künftig nicht mehr in drei, sondern nur noch in zwei Stufen gestaffelt. Das bedeutet vor allem im unteren Preissektor Erleichterungen für die Kundschaft. Bei Zuschlägen bis 6 Millionen Dollar sind nun nur 20 Prozent Aufgeld fällig, und im hochpreisigen Segment reduziert sich das Aufgeld von 13 auf 10 Prozent. Bei den Einlieferungen verlangt das Auktionshaus jetzt nur noch einen einheitlichen Provisionssatz von 10 Prozent für die ersten 500.000 Dollar des Zuschlagspreises pro Los in allen Kategorien, d.h. maximal 50.000 Dollar.

Dazu in Band 209 erschienen:


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