Sofortprogramm für Freischaffende der NRW-Landesregierung

Wer freischaffend künstlerisch tätig ist und nachweisen kann, dass eine Performance, ein Vortrag, ein Klangkonzert oder eine Lesung ausfallen musste und es mithin dann auch keine Gagen oder Eintrittsgelderlöse gibt, kann in NRW ein Soforthilfeprogramm der Landesregierung in Anspruch nehmen und einen einmaligen Zuschuss bis max. 2.000 Euro beantragen. Das Geld muss nicht zurück gezahlt werden. Anträge sind bei der zuständigen Bezirksregierung (d.h. Regierungspräsidenten von Köln, Düsseldorf, Münster, Arnsberg oder Detmold) zu stellen. Weitere Informationen sowie das Antragsformular: https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus. https://www.mkw.nrw/presse/Soforthilfe_Kultur_Weiterbildung