Skulpturenweg Waberla
Zehn künstlerische Beiträge werden fü den Skulpturenweg Waberla einjuriert. Die Werke müssen „im Rahmen der Werkzeit in eigenem Atelier/Werkfläche selbständig“ erstellt werden und dann „für mindestens zwei Jahre auf dem Skulpturenwanderweg“ verbleiben. Wer ausgewählt wird, erhält ein Startgeld von 2.000 Euro und bei Anlieferung und Aufstellung weitere max. 2.300 Euro. Die Auslobung ist auf Bayern begrenzt. Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2021. Nähere Infos und Kontaktdaten unter https://skulpturenweg-walberla.de/