Schweiz beruft Raubkunst-Kommission
Die Regierung der Schweiz beschloss die Einrichtung eines Fachgremiums, das als „Unabhängige Kommission für historisch belastetes Kulturerbe“ in den ersten Wochen des Jahres 2024 zusammentreten und dann eine „unverbindliche Empfehlung“ geben soll, wie in Streitfällen um Raubkunst vorgegangen werden sollte.
Kulturgüter, die in der Nazizeit in Deutschland und Österreich aus jüdischem Eigentum beschlagnahmt oder abgepresst wurden, waren in den 1940er Jahren teilweise in die Schweiz gelangt. Die neu gegründete neun- bis zwölfköpfige Kommission soll ihr Aufgabenfeld auch auf Werke aus kolonialem Kontext ausweiten. Allerdings berichtet die NZZ-Neue Zürcher Zeitung, die Kommission sei lediglich eine „interne Verwaltungskommission. Anfragen müssen ausschliesslich über das Bundesamt für Kultur (BAK) erfolgen. Dieses kann der Kommission Einzelfälle zur Behandlung zuweisen. Die Unabhängigkeit ist daher eingeschränkt“.
Dazu in Band 252 erschienen: