Schweiz beruft Raubkunst-Kommission
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Der schweizerische Bundesrat beschloss die Einrichtung eines Fachgremiums, das als „Unabhängige Kommission für historisch belastetes Kulturerbe“ in den ersten Wochen des Jahres 2024 zusammentreten und dann eine „unverbindliche Empfehlung“ abgeben soll, wie in Streitfällen um Raubkunst vorgegangen werden sollte.
Kulturgüter, die in der Nazizeit in Deutschland und Österreich aus jüdischem Eigentum beschlagnahmt oder abgepresst wurden, waren in den 1940er Jahren teilweise in die Schweiz gelangt. Insgesamt wurden zwischen 1933 und 1945 auf Reichsgebiet und in den besetzten Ländern Europas schätzungsweise 600.000 Kunstwerke von deutschen Stellen widerrechtlich angeeignet oder vermarktet. U.a. wurden als „entartete Kunst“ beschlagnahmte Werke von der NS-Bürokratie während des Kriegs in die Schweiz geschafft, um durch Verkäufe oder Versteigerungen Devisen zu erwirtschaften. Die jetzt in der Schweiz neu gegründete neun- bis zwölfköpfige Kommission soll ihr Aufgabenfeld auch auf Werke aus kolonialem Kontext ausweiten. Allerdings berichtet die NZZ-Neue Zürcher Zeitung, die Kommission sei lediglich eine „interne Verwaltungskommission. Anfragen müssen ausschließlich über das Bundesamt für Kultur (BAK) erfolgen. Dieses kann der Kommission Einzelfälle zur Behandlung zuweisen. Die Unabhängigkeit ist daher eingeschränkt“.