Sammlung Gurlitt: Kunstmuseum Bern rechtmäßiger Erbe
Das Amtsgericht München entschied, dass das Kunstmuseum Bern rechtmäßiger Erbe des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt ist und wies den Antrag von Uta Werner, einer Cousine Gurlitts, auf Erteilung eines Erbscheins zurück. Die zuständige Richterin hält Gurlitts Testament, in dem er das Museum als Alleinerben eingesetzt hat, für rechtswirksam. Dem Einwand der Cousine, der Erblasser sei zum Zeitpunkt der Testamentserstellung testierunfähig gewesen, folgte das Gericht nicht. Das Kunstmuseum Bern bekommt den Erbschein aber erst dann, wenn der Beschluss rechtskräftig ist. Denn Uta Werner kann noch eine zweite Instanz anrufen und beim Oberlandesgericht München Beschwerde einlegen. Ihre Anwälte kündigten an, dies prüfen zu wollen.