Sammlung Gurlitt: Erste Rückgaben angekündigt
Max Liebermann malte zwei Fassungen des Motivs „Zwei Reiter am Strand“. Bis 1939 gehörte eine dieser beiden Fassungen zur Sammlung von David Friedmann in Breslau; das Bild wurde dann von den Nazis beschlagnahmt. Mit Teilen der Sammlung des Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt beschlagnahmten es die alliierten Siegermächte 1945 erneut, gaben es aber 1950 an Hildebrand Gurlitt zurück. Das Gemälde gehört zu jenen Werken in der Sammlung Gurlitt, die unter Raubkunst-Verdacht stehen. Aber erst jetzt, rund ein Jahr nach dem Tod des Sohnes Cornelius Gurlitt, soll es als eines der ersten Objekte aus dessen Nachlass restituiert werden. Die Taskforce, die den Nachlass Gurlitts untersucht, hatte bereits im August 2014 den Raubkunst-Verdacht bestätigt. Dass sich die Rückgabe dennoch bis jetzt verzögerte, hatte verschiedene Seiten zur Kritik veranlasst. Anspruchsberechtigt ist ein Großneffe des früheren Eigentümers, ein Holocaust-Überlebender, der heute als Anwalt in New York lebt. Die Taskforce hat ebenfalls das Bild „Sitzende Frau“ von Henri Matisse zweifelsfrei als Raubkunst eingestuft; es soll nun auch relativ zügig an die Erben des jüdischen Kunsthändlers Paul Rosenberg zurück gegeben werden. Kompliziert ist nicht nur die Erforschung der Provenienzgeschichte mancher Bilder, sondern auch die aktuelle Rechtslage: vor dem Nachlassgericht München ist ein Rechtsstreit zwischen dem Kunstmuseum Bern, das die Sammlung Gurlitt erbte, und einer Cousine von Cornelius Gurlitt anhängig. Bevor der New Yorker Nachfahre von David Friedmann das Liebermann-Bild tatsächlich ausgehändigt bekommt, muss er den Restitutionsvertrag noch dem Nachlassgericht vorlegen. Sowohl das Kunstmuseum Bern als auch die Cousine haben allerdings mehrfach betont, einer zügigen Rückgabe von identifizierter Raubkunst nicht im Wege stehen zu wollen.