Sammler und Berater: Rechtsstreit um Provision
Stephan Balzer, Kunst- und Unternehmensberater, obsiegte vor dem Landgericht Berlin gegen den Sammler Torsten Bröhan. Dieser wurde zur Zahlung von 5,5 Mill. Euro Provision plus Zinsen an Balzer verurteilt – allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig; denn Bröhans Anwalt will Berufung einlegen (AZ. 28 O 14/14). Streitpunkt ist die Vermittlung des Verkaufs von Bröhans Design-Sammlung an die chinesische Stadt Hangzhou für 55 Mill. Euro. Torsten Bröhan hatte behauptet, der Verkauf sei aufgrund seiner eigenen Kontakte und Bemühungen erfolgt, doch das Gericht stellte fest, dass Stephan Balzer zwischen 2010 und 2011 diesen Verkauf vermittelt habe und daher die von ihm „hergestellten Kontakte für den Kaufvertragsabschluss ursächlich waren“ und daher „Bröhan zur Zahlung der vereinbarten Provision“ verpflichtet sei.