Russland: Staatsanwalt fordert Straflagerhaft für Künstlerin
Im Vergleich mit hiesigen Rechtsverhältnissen ungewöhnlich lange, nämlich schon seit 2019, dauert ein Verfahren in der russischen Stadt Komsomolsk am Amur gegen die Künstlerin Julia Zwetkowa, die bereits vier Monate in Hausarrest verbringen musste und die Stadt nicht verlassen darf. Jetzt forderte der Staatsanwalt drei Jahre und zwei Monate Straflagerhaft wegen der „Herstellung und Verbreitung von Pornografie“. Zwetkowa hatte eine Bilderserie „Eine Frau ist keine Puppe“ in sozialen Netzwerken verbreitet. Darauf sind weibliche Geschlechtsorgane zu sehen. Die Künstlerin selbst und auch Fachleute aus der Kunstwissenschaft beurteilen die Werke nicht als pornografisch; schließlich gäbe es in allen Museen der Welt Bilder von weiblichen Akten. Julia Zwetkowa hatte schon früher Ärger mit der russischen Justiz, als sie gleichgeschlechtliche Paare in Regenbogenfarben malte. Sie ist als Aktivistin für die Rechte von Schwulen, Lesben, Bi-, Trans- und Intersexuellen bekannt und wurde deswegen mehrfach massiv angefeindet. Das Urteil im laufenden Prozess soll am 17. Juli 2002 nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe verkündet werden.