Rehberger-Installation: Gerichtsurteil
Bei der Räumung eines Clubs kam 2012 eine Installation des Künstlers Tobias Rehberger abhanden. Der Bildhauer hatte eine Raucher-Lounge mit 3.000 Glühbirnen geschaffen. Die Clubbetreiber verklagten die Eigentümerin der Immobilie, die Deka-Bank, und forderten 2,95 Mill. Euro Schadensersatz. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt verwarf die Berufung der Clubbetreiber gegen das erstinstanzliche Urteil: Nach den Verjährungsfristen im Mietrecht hat ein Mieter nur maximal sechs Monate Zeit, um gegen den Vermieter oder Eigentümer Ansprüche geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist dürfe der Vermieter mit einer vom Vermieter zurückgelassenen Sache grundsätzlich machen, was er wolle (Az.: 2 U 182/14).