Rehberger-Installation: Gerichtsurteil

5. März 2016 · Kulturpolitik

Bei der Räumung eines Clubs kam 2012 eine Installation des Künstlers Tobias Rehberger abhanden. Der Bildhauer hatte eine Raucher-Lounge mit 3.000 Glühbirnen geschaffen. Die Clubbetreiber verklagten die Eigentümerin der Immobilie, die Deka-Bank, und forderten 2,95 Mill. Euro Schadensersatz. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt verwarf die Berufung der Clubbetreiber gegen das erstinstanzliche Urteil: Nach den Verjährungsfristen im Mietrecht hat ein Mieter nur maximal sechs Monate Zeit, um gegen den Vermieter oder Eigentümer Ansprüche geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist dürfe der Vermieter mit einer vom Vermieter zurückgelassenen Sache grundsätzlich machen, was er wolle (Az.: 2 U 182/14).


WEITERE NACHRICHTEN

DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
KUNSTFORUM Probe lesen

„KUNSTFORUM ist ein Magazin, das so gut wie jedes Thema, das wichtig ist, beackert hat, und es ist so umfangreich, dass ich manchmal noch einmal in Heften von vor zehn Jahren schaue, und nicht selten erweist sich Kunstforum als eine Fundgrube…“ – Kasper König

Jetzt nur noch kurz bestätigen...

Wir freuen uns über Ihr Interesse am KUNSTFORUM Newsletter! Sie haben nun eine E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse bekommen, bitte bestätigen Sie Ihre Anmeldung über den Link!

OK
BIENNALE
GUIDE 2024
JETZT
BESTELLEN