Rechtststreit um Künstler-Aktion in Kirche

23. Januar 2017 · Kulturpolitik

Der Künstler Alexander Karle machte 30 Liegestütze auf dem Altar der katholischen Kirche St. Johann in Saarbrücken und zeigte ein Video davon unter dem Titel „Leistungsdruck“ anschließend in einem Schaufenster. Deswegen musste er sich nun vor dem Amtsgericht Saarbrücken wegen Störung der Religionsausübung und Hausfriedensbruch verantworten. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Strafbefehl in Höhe von 1.500 Euro, da nach ihrer Auffassung die Aktion nicht unter die Kunst- und Meinunungsfreiheit fiele. Pfarrer Eugen Vogt hatte die Polizei eingeschaltet und einen „respektvollen Umgang“ mit dem christlichen Glauben angemahnt; in seiner Gemeinde habe diese Aktion „viel Unverständnis und Empörung ausgelöst“, sie werde als „Provokation und Verunglimpfung“ angesehen. Das Gericht verhandelte über den Einspruch des Künstlers und verurteilte ihn zu 700 Euro Geldstrafe. Dagegen kündigte der Künstler Berufung an.


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