Rechtsstreit wegen Kinderfoto
Oliver Reichert, Geschäftsführer des Sandalenherstellers Birkenstock, hat die Künstlerin Ida Ekblad und das Hamburger Kunsthaus verklagt. Ekblad hatte die Wände des Kunsthauses mit einem Porträt von Reicherts sechsjähriger Tochter tapeziert, das zuvor in einer öffentlichen Birkenstock-Werbekampagne Verwendung fand. Reichert beruft sich auf die „schutzwürdigen Persönlichkeitsrechte“ seiner Tochter. Nachdem die Ausstellung vorübergehend geschlossen werden musste, konnten wieder Besucher eingelassen werden, weil die Künstlerin das beanstandete Foto inzwischen gegen ein Kinderfoto von sich selbst austauschte. Wegen Verletzung des Urheberrechts hat inzwischen allerdings auch der Fotograf der Werbekampagne Anders Overgard eine Klage eingereicht, über die demnächst im April 2017 das Landgericht Hamburg verhandelt. Die Geschäftsführung des Kunsthaus Hamburg gab zu der Sache die Erklärung ab: „… Da es in der Ausstellung um die Auseinandersetzung mit persönlicher Erinnerung geht und die Ausstellung sich durch den Titel Diary of a Madam auf biografische Aspekte bezieht, machte die Verwendung des Motives, das u.a. mit der Ähnlichkeit zur Künstlerin selber spielt, aus kuratorischer Perspektive in vielerlei Hinsicht Sinn. Aufgrund der künstlerischen Freiheit und der fest etablierten künstlerischen Strategie der Appropriation (wie auch der Pop Art) sieht das Kunsthaus Hamburg darin keinerlei Fehlverhalten seitens der Künstlerin“.