Rechtsstreit um Wittelsbacher Wappen
Das Wappenrecht existiert seit dem 12. Jh; es umfasst nicht nur das Recht, ein Wappen zu führen und zu besitzen, sondern auch den Wappenschutz, d.h. das Recht vor Missbrauch. Es ist im deutschen Recht allerdings nicht kodifiziert, sondern wird als Gewohnheitsrecht behandelt. Darum geht es in einer Klage mit einem Streitwert von 100.000 Euro, die Prinz Luitpold von Bayern gegen die Kulturgut AG anstrengte. Diese betreibt die Museumsshops in den bayerischen Schlössern und bot dort ein Poloshirt, eine Baseballkappe und ein Kissen an mit einem eingestickten Wappen, das jenem der Wittelsbacher nachempfunden ist, was der Prinz als Verletzung seiner Namensrechte nicht dulden mochte. Das Landgericht München I regte einen Vergleich an: die Kulturgut AG soll eine Unterlassungserklärung abgeben und die noch vorhandenen Artikel aus dem Verkehr ziehen. Außerdem muss sie Abmahngebühren in Höhe von 830 Euro begleichen und die Kosten des Rechtsstreits tragen. Bis zum 1. Oktober 2019 haben die beiden Streitparteien Zeit, dem Vergleich zuzustimmen.