Rechtsstreit um Kneipennamen

4. September 2017 · Kulturpolitik

Yoko Ono erzwang über eine Düsseldorfer Anwaltskanzlei die Umbenennung der Hamburger Szene-Kneipe „Yoko Mono Bar“, da der verballhornte Name der Gaststätte jenem der Künstlerin zu ähnlich sei. Per einstweiliger Verfügung wurde dem Wirt 250.000 Euro Geldstrafe angedroht. Der Schriftzug „Yoko“ ist nun überklebt; der Anwalt des Wirts kündigte allerdings an, gegen die Verfügung Widerspruch einlegen zu wollen. Der Barbetreiber hat derzeit aber auch noch andere Sorgen: nach jahrelangem Streit hat der Vermieter ihm nämlich den Mietvertrag gekündigt.


WEITERE NACHRICHTEN

DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
KUNSTFORUM Probe lesen

„KUNSTFORUM ist ein Magazin, das so gut wie jedes Thema, das wichtig ist, beackert hat, und es ist so umfangreich, dass ich manchmal noch einmal in Heften von vor zehn Jahren schaue, und nicht selten erweist sich Kunstforum als eine Fundgrube…“ – Kasper König

Jetzt nur noch kurz bestätigen...

Wir freuen uns über Ihr Interesse am KUNSTFORUM Newsletter! Sie haben nun eine E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse bekommen, bitte bestätigen Sie Ihre Anmeldung über den Link!

OK