Raubkunst-Kommission fordert Restitutionsgesetz
In strittigen und komplizierten Fällen in Sachen Raubkunst kann die zehnköpfige Beratende Kommission NS-Raubkunst angerufen werden. Das Gremium legte nun ein Memorandum vor, weil es „strukturelle Mängel“ erkannt hat.
Denn seit Gründung dieser Kommission vor 20 Jahren konnten erst 23 Fälle bearbeitet und Empfehlungen ausgesprochen werden. Dem stehen jedoch in der „Lost Art Datenbank“ rund 40.000 Suchanfragen und weitere 35.000 Fundeinträge entzogener Kulturgüter gegenüber. Zu den Reformvorschlägen in dem Memorandum gehört die Forderung, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, „den Nachfahren der Opfer Möglichkeiten zu geben, einseitig ein Verfahren vor der Kommission zu initiieren. Da die Empfehlungen der Beratenden Kommission bisher keine bindenden Wirkungen haben, sollte der Gesetzgeber die Stellung der Kommission und deren Entscheidungsverfahren regeln.“ Dies soll dann nicht nur für öffentlichen Kulturbesitz gelten, sondern auch für Privatpersonen. Infos: http://www.beratende-kommission.de