Prozess um Juwelendiebstahl: Gericht lehnt Freistaat Sachsen als Nebenkläger ab

10. Februar 2022 · default

Aus dem Historischen Grünen Gewölbe des Residenzschlosses Dresden wurden im November 2019 Kunstobjekte und 21 Schmuckstücke mit insgesamt 4.300 Diamanten gestohlen. Der Versicherungswert liegt bei ca. 113 Mill. Euro. Von der Beute fehlt bislang jede Spur. Die Stücke gelten als unverkäuflich, allenfalls könnte man einzelne Steine herausbrechen. Dazu zitiert „Der Spiegel“  Marion Ackermann, die Generaldirektorin der Staatlichen Kunstsammlungen Dresdens: es bringe wenig, das Diebesgut einzeln auf den Markt zu bringen. „Dann bleiben eben einzelne Steine, Diamanten, die haben aber wiederum nicht den Wert, den man bei Schliffarten der heutigen Zeit erreichen könnte“. Vor Gericht stehen nun sechs Männer im Alter von 22 bis 28 Jahren. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen schweren Bandendiebstahl, schwere Brandstiftung und Sachbeschädigung vor. U.a. sollen die Tatverdächtigen einen Stromkasten in Brand gesteckt haben, um einen Stromausfall herbei zu führen, ebenso ein Fluchtauto, um Spuren zu verwischen. Der Prozess vor der Großen Strafkammer dauert mit 50 Verhandlungstagen bis Oktober 2022. Beteiligt sind auf Seiten der Verteidigung 14 Anwälte, und auf der Seite der Anklage drei Staatsanwälte. Wie das RDN-Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtete, hatte das Landgericht den Freistaat Sachsen als Nebenkläger abgelehnt, da „kein besonderes Bedürfnis zur Wahrnehmung der Interessen“ des Freistaates bestehe. Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden bedauerten die Entscheidung, die auch nicht angefochten werden kann, wollen sich aber aus „Respekt vor der Unabhängigkeit der Justiz“ künftig nicht weiter dazu äussern.


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