Projektförderung VG-Bild-Kunst
Mitglieder der VG Bild-Kunst aus dem Bereich Film, Fernsehen, Audiovision sowie Mitglieder anderer Verwertungsgesellschaften, mit denen ein Kulturabzug vereinbart wurde, „können sich zur Realisierung eines zeitlich und inhaltlich abgrenzbaren Vorhabens um eine Förderung durch die Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst bewerben.“ Gefördert werden 50 Prozent der kalkulierten Kosten; der Rest muss mit Nachweisen (sic!) durch Eigen- oder Drittmittel finanziert werden. Honorare dürfen nur mit höchstens 2.5000 Euro/Monat und insgesamt nur mit 15.000 Euro/Person veranschlagt werden. Die Antragsfrist für solche Projekte endet am 30. Juni 2019. Weitere Infos s. unter „Förderrichtlinien Berufsgruppe III“ bei http://www.bildkunst.de/vg-bild-kunst/stiftung-