Projektförderung in Sachsen
Künstlerisch Tätige mit Wohnsitz im Freistaat Sachsen können sich bis zum 1. März 2022 bei der Kulturstiftung Freistaat Sachsen um eine Projektförderung bewerben. Die Projekts in Sachsen müssen überregional bedeutsam sein. Gefördert werden max. 50 Prozent der Gesamtausgaben für Projekte in der Laufzeit 1. Juli bis 31. Dezember 2022. Kontakt: Kulturstiftung des Freistaats Sachsen, Karl-Liebknecht-Str. 56, 011ß0 Dresden, friederike.vialon-ruedrich@kdfs.de