Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes
Für die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes ist am 31. Juli 2019 Bewerbungsschluss. Fördergelder werden für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien bewilligs. Die Projektförderung ist „nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt… Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können“. Die Antragssumme muss mindestens 50.000 Euro betragen, wobei mindestens 20 Prozent an Eigen- und/oder Drittmitteln bei Antragsstellung gesichert sein müssen. http://kulturstiftung-des-bundes.de.