Plattner zieht Sammlung zurück
Hasso Plattner, der 2017 in Potsdam sein Kunstmuseum Barberini eröffnen will, entschied, seine Privatsammlung solle dort in Potsdam nach seinem Tod nicht mehr ausgestellt werden, da er durch die Novellierung des Gesetzes zum Schutz von Kulturgütern eine Wertminderung befürchte. Daheer stünden für dieses Barberini-Projekt Werke des Impressionismus und der Klassischen Moderne nicht mehr zur Verfügung. Plattner will diese Werke dann lieber weiterhin in Palo Alto (Kalifornien) präsentieren. Ein Sprecher von Kulturstaatsministerin Monika Grütters bezeichnete die Sorge Plattners als unbegründet: die Bundesländer hätten seine Sammlung ja auch bisher schon längst auf die Liste national wertvoller Kulturgüter setzen können. Das sei aber bisher nicht passiert, und daran werde auch die Neufassung des Gesetzes nichts ändern. Worum es bei dem Kulturgutschutzgesetz eigentlich geht, macht ein anderer Fall deutlich: Gegen den Willen der rheinland-pfälzischen Landesregierung hat eine adlige Eigentümerfamilie Privateigentümer einen Goldpokal, der 1610 für Kaiser Rudolf II. angefertigt wurde, nach Großbritannien gebracht. Den Pokal mit einem Schätzwert von 10 Mill. Euro hätte die Landesregierung gerne hier behalten.ertigte Goldpokal einen Schätzwert von zehn Millionen Euro. Ein Sprecher der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien verwies anhand dieses Beispiels auf die Wichtigkeit, das Kulturgutschutzgesetz zu überarbeiten. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Kulturgegenstände ab einem Wert ab 500.000 Euro und einem Alter von mehr als 70 Jahren nur mit einer Ausfuhrgenehmigung ins Ausland gebracht werden dürfen.