Pinakothek-Architekt: Klage abgewiesen
Stephan Braunfels, Architekt der Münchener Pinakothek der Moderne, musste die Abweisung seiner Klage gegen den Freistaat Bayern durch das Landgericht München I hinnehmen. Der Architekt hatte 5,8 Mill. Euro an Honorar einklagen wollen, doch dies wies das Gericht mit einem Teilurteil als unbegründet ab: die Honorarrechnung enthielte einen Rechenfehler, heißt es in der Begründung, denn die Rechenregel „Punkt vor Strich“ sei nicht beachtet worden. Dies ist nicht der erste Rechtsstreit zwischen dem Architekten und der Bayerischen Staatsbauverwaltung. Als der Architektenwettbewerb für den neuen Münchener Konzertsaal durchgeführt wurde, hatte Braunfels wegen Nichtberücksichtigung geklagt; diese Klage war 2017 ebenfalls abgewiesen worden.