Peter Doig: Rechtsstreit um ein Bild

19. Juli 2016 · Personalien

Robert Fletcher, Strafvollzugsbeamter in Kanada, streitet sich mit dem Maler Peter Doig um die Authentizität eines Bildes. Fletcher behauptet, er habe als Bewährungshelfer in den 1970er Jahren einen Gefängnisinsassen kennen gelernt, der dort wegen Drogenbesitzes einsaß. Der Häftling habe ein Bild gemalt, das Fletcher ihm damals abkaufte. Es sei mit „Pete Doige 76“ signiert, und Fletcher ist davon überzeugt, dass trotz der abweichenden Schreibweise des Nachnamens dieser Pete Doige (mit „e“ am Ende des Namens) mit dem heute weltberühmten Maler Peter Doig identisch sei. Dieser allerdings bestreitet, das Bild jemals gemalt zu haben: Doig, Jahrgang 1959, sei im Jahre 1976 erst siebzehn Jahre alt gewesen, und er hätte in Kanada auch niemals im Gefängnis gesessen und erst 1979 angefangen, auf Leinwand zu malen. Der Gemäldebesitzer Robert Fletcher und der Galerist Peter Bartlow haben den Maler Peter Doig daraufhin auf fünf Millionen Dollar Schadenersatz verklagt. Der Richter ordnete an, die Authentizität des Bildes müsse genau überprüft werden. Im Rahmen dieses Gerichtsverfahrens muss Peter Doig nun nachweisen, wo er sich 1976 tatsächlich aufgehalten hat.


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