OVG Berlin bestätigt Urteil über Plastinate
Seit Jahren streiten sich der Plastinator Gunther von Hagens und ebenso das Berliner Menschen Museum mit von Hagens Ehefrau Angelina Whalley als Betreiberin immer wieder mit den Behörden über juristische Probleme der Ausstellungen von plastinierten Körpern. Der Anatom von Hagens entwickelte ein Plastinationsverfahren zur dauerhaften Konservierung von Körpern Verstorbener. Doch die in den Augen seiner Gegner allzu sensationspointierte Zurschaustellung rief immer wieder ethische Bedenken und auch massive Proteste hervor. Unlängst bestätigte das Berliner Oberverwaltungsgericht OVG eine Entscheidung, dass im Menschen Museum nur Plastinate ausgestellt werden dürfen, wenn der Körperspender dazu seine Einwilligung erteilt hat. Sieben beanstandete Plastinate hat das Museum bereits ausgetauscht. Im Herbst 2018 soll eine endgültige Gerichtsentscheidung fallen, ob das Museum weiterhin geöffnet bleiben darf. www.memu.berlin