Ordnungsgeld für Günther Uecker
Die Käuferin des Uecker-Werks „Sandbild auf Büttenpapier“ (1986) hatte gegen einen Kunsthändler geklagt, weil sie die Arbeit inzwischen für eine Fälschung hält. Vor dem Landgericht Düsseldorf sollte der Künstler Günther Uecker daher als Zeuge aussagen, ob dies nun ein Originalwerk aus seiner Hand oder tatsächlich eine Fälschung ist. Der Sohn Ueckers, der das Werk des Vaters verwaltet, hatte bereits erklärt, es handele sich um „keinen echten Uecker“. Vater und Sohn erschienen jedoch nicht zur Gerichtsverhandlung: der Sohn hing wegen des Corona-Lockdowns in England fest und fehlte damit entschuldigt. Weil Günther Uecker der Verhandlung jedoch unentschuldigt fernblieb, verhängte das Gericht gegen ihn ein Ordnungsgeld in Höhe von 750 Euro. Dagegen kann der Künstler noch Rechtsmittel einlegen, womit das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Dazu in Band 117 erschienen: