Olaf Zimmermann: Gemeinnützigkeitsrrecht in Gefahr
Im Februar 2019 entschied in zweiter Instanz der Bundesfinanzhof, dass „die Tätigkeit des Fördervereins der globalisierungskritischen Nichtregierungsorganisation attac nicht gemeinnützig ist.“ Als die Deutsche Umwelthilfe vor Gericht Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in manchen Großstädten erstritt, begannen Politiker von CDU/CSU und FDP laut darüber nachzudenken, ob man auch dieser Organisation den Status der Gemeinnützigkeit entziehen sollte. Olaf Zimmermann vom Deutschen Kulturrat sieht in solch einer Politik eine gefährliche Tendenz, die irgendwann vielleicht auch Kunstvereine und andere Kulturprojekte betreffen könnte: „Vereine sorgen sich, auch im Kulturbereich, ob bei generellen politischen Äußerungen bereits der Entzug der Gemeinnützigkeit drohen könnte.“ Das Gemeinnützigkeitsrecht dürfe nicht für politische Auseinandersetzungen missbraucht werden, fordert Zimmermann: „Der Umgang der Regierungen in Polen und Ungarn mit Nichtregierungsorganisationen zeigt eindrücklich, wie schnell ein Schaden entstehen kann, der eine Demokratie in den Grundfesten erschüttert.“ https://www.kulturrat.de
Dazu in Band 139 erschienen: