NRW-Kulturgesetzbuch verabschiedet
Am 1. Januar 2022 soll ein neues NRW-Kulturgesetzbuch in Kraft treten. Das Landeskabinett billigte einen entsprechenden Gesetzentwurf. Damit ist Nordrhein-Westfalen das erste Bundesland, das solch eine Regelung einführt, mit der die freie Kulturszene vor wirtschaftlicher Ausbeutung stärker geschützt wird, indem Kultureinrichtungen künftig eine Honoraruntergrenze einhalten bzw. wenigstens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen müssen. Musikschulen erhalten künftig auch nur dann noch eine Förderung, wenn fachlich und pädagogisch qualifizierte Lehrkräfte „grundsätzlich sozialversicherungspflichtig und tarifgebunden beschäftigt werden“. In diesem Musik-Bereich stehen an Landesfördermitteln bis 2022 rund 7 Mill. Euro bereit. Der Vorsitzende des Kulturrats NRW, Gerhart Baum, kritisierte, Tanz und Bildende Kunst seien in diesem Gesetzentwurf „nicht hinreichend“ berücksichtigt.