NRW führt Mindesthonorare im Kulturbetrieb ein

22. Juli 2024 · Kulturpolitik

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen knüpft ab dem 1. August 2024 „Landesförderungen für Kultureinrichtungen verbindlich an Honoraruntergrenzen für Künstler“ an.

Diese Einführung von Mindesthonoraren gilt zunächst nur bei zwei reinen Landesprogrammen zur kulturellen Bildung in Schulen und Kindertagesstätten. Für diesen ersten Schritt sind Mehrkosten von 1,6 Millionen Euro eingeplant. NRW-Kulturministerin Ina Brandes (CDU) kündigte an, ab 2026 werde dies dann bei allen Kulturförderungen, an denen das Land beteiligt ist, uneingeschränkte Voraussetzung sein.

Dazu in Band 274 erschienen:


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