NRW-Auslandsstipendien
Künstler aus NRW, die noch am Anfang ihrer Entwicklung stehen und noch keine 40 Jahre alt sind, können die Förderung eines Auslandsaufenthalts beantragen. Dabei können Zuwendungen in einer Höhe von monatlich bis zu 1.500 Euro gewährt werden. Zusätzlich kann ein einmaliger Reisekostenzuschuss in Höhe von maximal 500 Euro bewilligt werden. Die Bewerbung ist bis zum 30. April 2017 jeden zu richten an: Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Kulturabteilung Referat 421/Auslandsstipendien, Haroldstraße 4, 40213 Düsseldorf. Infos und Formblatt: www.kultur.nrw.de