Niedersachsen: Sonderfonds für Kulturschaffende
Als Reaktion auf die Folgen der Covid-19-Pandemi, die „insbesondere auch Kulturschaffende vor erhebliche finanzielle Schwierigkeiten stellt“, haben die Niedersächsische Sparkassenstiftung und die VGH-Stiftung einen Sonderfonds aufgelegt. Bis zum 30. Juni 2020 können freiberuflich bzw. selbstständig tätige Kulturschaffende, „deren Arbeit inhaltlich einem der in den Förderkonzeptionen der Stiftungen definierten Förderbereiche zuzuordnen ist, eine Soforthilfe von einmalig 2.000 Euro beantragen.“ Die Anträge können ausschließlich online gestellt werden unter www.vgh-stiftung.de oder http://www.nsks.de.